im Sinne § 8. der Konstitutionen
1. Interessierte, welche sich mit dem einfachen Versprechen, dem Ruf Mariens, anschließen möchten (ohne jegliche Zusatzverpflichtung!): "Ich will dienen - mir geschehe nach deinem Wort. Sie sind eingeladen zu allen Treffen, jedoch ohne Mitsprache- und Wahlrecht. Das Versprechen kann jederzeit: mündlich oder schriftlich gegenüber dem Leiter der FJM ausgesprochen werden.
2. Interessierte, welche mitgestalten, Aufgaben übernehmen möchten, durch einfaches Versprechen, gemäß Konstitutionen § 16.2, das am Apostolatstag oder einem vom Leiter bestimmten Tag abgelegt werden kann. Die Marienweihe nach dem GOLDENEN BUCH bzw. eine vom Leiter vorgeschlagene Novenenzeit ist vorher nachzukommen. Deshalb ist auch eine Rechtzeitige Anmeldung erforderlich! Terminvorschläge werden bei den Familientreffen bzw. Apostolatstag und in den Schriften bekannt gegeben. Mitgliedsbeiträge o.ä. werden nicht erhoben, jeder tut was er kann.
3. Interessierte, welche mehr möchten... mitleben möchten: Diese bilden den inneren Kern. Nur diese können in Leitungsfunktion o.ä. gewählt werden. Man beachte bitte die Konstitutionen - insbesondere auch § 16.1 - Der Weg zum mitleben findet man unter § 13 -18 (Schlussbestimmung).